Möglichkeiten der Einwendungen gegen Bescheide der Finanzämter
Gegen (fast) alle Bescheide der Finanzämter kann der betroffene Steuerbürger Einwendungen erheben, wenn er der Auffassung ist, dass er ungerecht, d. h. nicht dem Gesetz entsprechend, behandelt wurde. Am Beginn der Pyramide von Einwendungen steht der Einspruch, dessen formelle Voraussetzungen in der steuerlichen Abgabenordnung (AO) geregelt sind. Der Einspruch ist statthaft gegen Steuerbescheide, Feststellungsbescheide, Messbescheide […]