Keine vGA bei vorzeitiger Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Finanzgericht Münster nahm dazu Stellung, ob die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter–Geschäftsführer, die aufgrund der Krise der GmbH vereinbart wird, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt. Aus steuerrechtlicher Sicht ist nicht zu beanstanden, wenn eine Pensionszusage nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des […]