KLEIN & PARTNER MBB STEUERBERATER
Rosa-Luxemburg-Str. 3
28876 Oyten
Tel 04207/6990-0
Fax: 04207/9944993
mail@steuerberater-klein.de
Telefonzeiten
Montag bis Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fragebögen
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragebogen Krankheit Mutterschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Personengesellschaft)
Änderung von Steuerbescheid bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob ein Grunderwerbsteuerbescheid zugunsten der Klägerin geändert werden kann bzw. muss, um Übereinstimmung mit einem inzwischen ergangenen Schenkungsteuerbescheid herzustellen, namentlich um eine gleichzeitige Besteuerung sowohl mit der Schenkungsteuer als auch mit der Grunderwerbsteuer zu vermeiden (Az. 1 K 233/22). Ein bestimmter Sachverhalt wird mehrfach berücksichtigt, wenn die Veräußerung eines […]
Koalitionsbruch – Wie geht es mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weiter?
Aufgrund der Ankündigung von Vertrauensfrage und Neuwahlen stellt sich die Frage, wie es mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht. Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine Vielzahl von Änderungen aufgenommen, wie die Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets. Daneben wurde auch […]
Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2025 festgesetzt. Zudem wurde der Referentenentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung bekannt gegeben, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2025 festgelegt werden. Beide Verordnungen müssen durch den Bundesrat in der Sitzung am 22.11.2024 noch endgültig verabschiedet werden, mit Änderungen ist aber nicht zu […]
Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
Es besteht kein Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 14 K 1966/23). Die streitgegenständlichen Aufwendungen würden zwar dem Grunde nach dem Tatbestand des § 35a Abs. 3 EStG […]