KLEIN & PARTNER MBB STEUERBERATER
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Telefonzeiten
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Fragebögen
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragebogen Krankheit Mutterschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Personengesellschaft)
Einkommensteuertarife
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (kalte Progression), wurden Ende 2022 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon sollen auch Selbstständige sowie Unternehmer profitieren. Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wurde angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen. Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) stieg bereits 2023 auf […]
Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
Zum 01.01.2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wie folgt: <tbodyY Rechengröße West Ost Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung 7.550 Euro im Monat 7.450 Euro im Monat Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 9.300 Euro im Monat 9.200 Euro im Monat Versicherungspflichtgrenze GKV 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat) Beitragsbemessungsgrenze GKV […]
Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro. Das Gesetz tritt weitgehend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen bereits […]
Verlängerung des Zeitraums für die Anpassung von Steuervorauszahlungen
Auf Antrag wird der Zeitraum für die Anpassung der Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer verlängert: für den Veranlagungszeitraum 2023 um drei Monate (Einkünfte überwiegend aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung ebenfalls um drei Monate) und für den Veranlagungszeitraum 2024 um zwei Monate (Einkünfte überwiegend aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung ebenfalls um zwei Monate).