Vergleichswertverfahren bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Für die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte nutzen die Finanzämter vorrangig das „Vergleichswertverfahren“. Bei diesem Verfahren werden Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse zugrunde gelegt.
Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren anhängig. Die Richter wollen zu der Frage Stellung nehmen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach dem Bewertungsgesetz für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind.
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs über diese Frage ist aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse.
Hinweis: Betroffene Steuerpflichtige können gegen Feststellungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen bzw. Vergleichsfaktoren festgestellt worden sind, unter Bezug auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof Einspruch einlegen.